Alternative Wohnform

Wohnen zwischen Zuhause und Pflegeheim. Die Beträge gelten für September 2026.

Ăśberblick

Viele Menschen möchten nicht allein bleiben.

Ein Pflegeheim ist aber oft noch nicht nötig. Dann kann eine andere Wohnform passen. Welche Form passt, hängt vom Pflegegrad, den Kosten und davon ab, wie viel Hilfe Sie brauchen. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie unterschreiben.

Betreutes Wohnen / Servicewohnen

Eigene Wohnung mit Mietvertrag und oft einem zusätzlichen Servicevertrag (Hausnotruf, Hausmeister, Beratung). Das ist in der Regel kein Heimvertrag. Pflege kommt getrennt über einen ambulanten Dienst, Angehörige oder den Entlastungsbetrag.

Mehrgenerationenhaus und Wohnen fĂĽr Hilfe

Jung und Alt leben unter einem Dach und unterstützen sich gegenseitig. Beim „Wohnen für Hilfe“ zahlen Studierende oder andere Mitbewohnerinnen und Mitbewohner weniger Miete und helfen dafür im Alltag – etwa beim Einkauf oder bei Behördengängen.

Ambulant betreute Pflege-WG

Eigenes Zimmer, gemeinsame Räume und eine von der Gruppe beauftragte Präsenzkraft. Die Pflege organisieren die Bewohnerinnen und Bewohner selbst (meist mit einem ambulanten Pflegedienst). Bei Erfüllung der Voraussetzungen gibt es den Wohngruppenzuschlag nach § 45f SGB XI.

Gemeinschaftliche Wohnform nach § 92c

Neu ab 1. Januar 2026: zugelassene ambulante Dienste können mit den Kassen einen sektorenübergreifenden Vertrag schließen (Basispaket plus Wunschleistungen). Dafür gibt es 450 € monatlich nach § 45h SGB XI – nicht für gewöhnliche Pflege-WGs ohne diesen Vertrag.

Leistungen der Pflegeversicherung 2026

Leistung Betrag 2026 Hinweis
Wohngruppenzuschlag (§ 45f SGB XI) 224,00 € / Monat Für die gemeinsame Präsenzkraft; alle Pflegegrade, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
Anschubfinanzierung (§ 45g SGB XI) bis 2.613,00 € einmalig Maximal 10.452,00 € je Wohngruppe; Antrag innerhalb eines Jahres nach Gründung
Pauschale in Wohnformen nach § 92c (§ 45h SGB XI) 450,00 € / Monat Nur bei gültigem Versorgungsvertrag; alle Pflegegrade
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) 131,00 € / Monat In der ambulanten Pflege-WG zusätzlich möglich; nicht neben § 45h
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis 4.180,00 € je Maßnahme Barrierearme Umgestaltung; in der WG zusätzlich zur Anschubfinanzierung möglich

Beträge der sozialen Pflegeversicherung, Stand 2026 (BMG)

Ambulante Leistungen nach Pflegegrad (2026)

Leistung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld (monatlich) – 347,00 € 599,00 € 800,00 € 990,00 €
Pflegesachleistungen (monatlich) – 796,00 € 1.497,00 € 1.859,00 € 2.299,00 €
Entlastungsbetrag (monatlich) 131,00 € 131,00 € 131,00 € 131,00 € 131,00 €
Tages- und Nachtpflege (monatlich) – 721,00 € 1.357,00 € 1.685,00 € 2.085,00 €
Vollstationäre Pflege (monatlich) 131,00 € 805,00 € 1.319,00 € 1.855,00 € 2.096,00 €
Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderung/Kurzzeit – 3.539,00 € 3.539,00 € 3.539,00 € 3.539,00 €
Wohngruppenzuschlag (monatlich) 224,00 € 224,00 € 224,00 € 224,00 € 224,00 €

Soziale Pflegeversicherung, LeistungsĂĽbersicht BMG 2026

Pflegegeld und Sachleistung können kombiniert werden. Der Wohngruppenzuschlag kommt in der anerkannten Pflege-WG hinzu und ist zweckgebunden. Wohngruppenzuschlag (§ 45f SGB XI, früher § 38a): Anspruch besteht, wenn die pflegebedürftige Person mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Personen in einer gemeinsamen Wohnung lebt, davon mindestens zwei weitere pflegebedürftig sind, eine gemeinsam beauftragte Präsenzkraft tätig ist und keine heimähnliche Rundumversorgung vorliegt.

Stand: September 2026. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die genauen Beträge prüft Ihre Pflegekasse.

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