Prävention

Pflegebedürftigkeit hinauszögern und pflegende Angehörige entlasten – Stand September 2026

Ăśberblick

Prävention wirkt in zwei Richtungen:

für die pflegebedürftige Person (Mobilität, Ernährung, geistige Aktivität, Sturzprophylaxe, Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen) und für die Pflegeperson (Entlastung, eigene Gesundheit, soziale Kontakte). Die Pflegekasse empfiehlt nach der Begutachtung oft Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen. Diese Hinweise ernst nehmen und bei Ärztin oder Arzt sowie bei der Krankenkasse nachhaken – Reha kann den Pflegegrad beeinflussen.

Alltag

Bewegung nach ärztlicher Absprache, ausgewogene Ernährung, Seh- und Hörhilfen aktuell halten, Medikamente regelmäßig prüfen lassen (Wechselwirkungen).

Entlastung nutzen

Entlastungsbetrag 131 €, Tagespflege, gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 €, Pflegekurse nach § 45 SGB XI. Wer pausiert, pflegt länger durch.

Vorsorge

Vollmachten, Patientenverfügung und ein Notfallordner entlasten psychisch. Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) können den Alltag ergänzen, ersetzen aber keine menschliche Hilfe.

Stand: September 2026. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die genauen Beträge prüft Ihre Pflegekasse.

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