Pflege finanzieren

Welche Kassenleistungen 2026 greifen – und was bleibt als Eigenanteil, Stand September 2026

Ăśberblick

Die Pflegeversicherung ist eine Teilleistungsversicherung.

Sie übernimmt festgelegte Höchstbeträge, nicht die gesamten Kosten. Den Rest tragen Einkommen, Vermögen, Angehörige im gesetzlich vorgesehenen Rahmen oder das Sozialamt (Hilfe zur Pflege, Grundsicherung). Planen Sie drei Blöcke: 1) Leistungen der Pflegekasse nach Pflegegrad, 2) Kosten der Wohnform (Miete oder Heim), 3) Lücken durch Wohngeld, Sozialhilfe oder betriebliche/private Zusatzvorsorge.

Leistung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld (monatlich) – 347,00 € 599,00 € 800,00 € 990,00 €
Pflegesachleistungen (monatlich) – 796,00 € 1.497,00 € 1.859,00 € 2.299,00 €
Entlastungsbetrag (monatlich) 131,00 € 131,00 € 131,00 € 131,00 € 131,00 €
Tages- und Nachtpflege (monatlich) – 721,00 € 1.357,00 € 1.685,00 € 2.085,00 €
Vollstationäre Pflege (monatlich) 131,00 € 805,00 € 1.319,00 € 1.855,00 € 2.096,00 €
Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderung/Kurzzeit – 3.539,00 € 3.539,00 € 3.539,00 € 3.539,00 €
Wohngruppenzuschlag (monatlich) 224,00 € 224,00 € 224,00 € 224,00 € 224,00 €

Soziale Pflegeversicherung, LeistungsĂĽbersicht BMG 2026

Ambulant

Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag 131 €, gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 €, Umbau bis 4.180 €, Hilfsmittel 42 €. Eigenanteil entsteht vor allem bei Mehrbedarf über den Höchstbeträgen.

Stationär

Kassenpauschale plus Zuschläge nach § 43c SGB XI (15 / 30 / 50 / 75 %). Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen bleibt. Vergleichen Sie den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil.

Weitere Hilfen

Wohngeld, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, Schwerbehindertenausweis und Steuerermäßigungen. Keine pauschale Zusage – immer den Einzelfall prüfen lassen.

Stand: September 2026. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die genauen Beträge prüft Ihre Pflegekasse.

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