Pflegegrade
Die fĂĽnf Stufen und was sie bedeuten.
mehr
Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst
(gesetzlich) oder MEDICPROOF (privat). Die Gutachterin oder der Gutachter bewertet in der Regel zu Hause, wie selbstständig Sie in sechs Lebensbereichen sind – nicht die Diagnose allein. Die sechs Module: Mobilität; kognitive und kommunikative Fähigkeiten; Verhaltensweisen und psychische Problemlagen; Selbstversorgung; Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen; Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Daraus entstehen gewichtete Punkte und der Pflegegrad.
Pflegetagebuch über 1–2 Wochen, Medikamentenplan, Arztberichte, Hilfsmittel zeigen. Eine Person, die den Alltag kennt, sollte dabei sein. Beschönigen Sie den Bedarf nicht.
Bescheid in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen. Im Krankenhaus, Hospiz oder bei Palliativversorgung oft Begutachtung binnen fĂĽnf Arbeitstagen; bei angekĂĽndigter Pflegezeit zu Hause binnen zehn Arbeitstagen.
Sie haben Anspruch auf das Gutachten. Prüfen Sie, ob der Alltag vollständig abgebildet ist. Gegen den Bescheid ist Widerspruch innerhalb eines Monats möglich.
Die Kasse kann später nachprüfen. Bei klarer Verschlechterung stellen Sie selbst einen Höherstufungsantrag, statt zu warten.
Stand: September 2026. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die genauen Beträge prüft Ihre Pflegekasse.