Pflegegrade
Die fĂĽnf Stufen und was sie bedeuten.
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Pflegegrad 1 ist der Einstieg in die Pflegeversicherung.
Es gibt kein Pflegegeld und keine reguläre Pflegesachleistung. Dafür stehen Entlastungsbetrag, Beratung, Hilfsmittel, Wohnungsanpassung und – in der Pflege-WG – der Wohngruppenzuschlag zur Verfügung.
| Leistung 2026 | Betrag |
|---|---|
| Entlastungsbetrag (monatlich) | 131,00 € |
| Vollstationäre Pflege (monatlich) | 131,00 € |
| Wohngruppenzuschlag (monatlich) | 224,00 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich) | bis 42,00 € |
| Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen | bis 4.180,00 € je Maßnahme |
| Pflegegeld / Sachleistung / Tagespflege | kein Anspruch |
Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Haushaltshilfe oder Betreuungsgruppen – nach Landesrecht. Sammeln Sie Belege und reichen Sie sie bei der Kasse ein.
Nimmt der Hilfebedarf zu, stellen Sie einen Änderungsantrag. Ohne neuen Bescheid bleiben die Leistungen auf Grad 1 begrenzt.
Stand: September 2026. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die genauen Beträge prüft Ihre Pflegekasse.