Pflegegrade
Die fĂĽnf Stufen und was sie bedeuten.
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Das ist noch kein geltendes Recht.
Grundlage ist der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vom Juni 2026. Kabinett und Bundestag haben das Gesetz noch nicht beschlossen. Bis dahin gelten die heutigen Pflegegeldbeträge. Die geplanten Zahlen können sich im Verfahren ändern.
Ab Pflegegrad 2 soll monatlich ein Entlastungsbudget fließen, wenn die Pflege überwiegend selbst organisiert wird – etwa durch Angehörige. Pflegegrad 1 bleibt ohne diese Geldleistung. Das Budget soll höher liegen als das heutige Pflegegeld. Dafür sollen künftig auch zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und selbst organisierte Ersatzpflege daraus bezahlt werden. Der heutige eigene Anspruch auf Hilfsmittel zum Verbrauch (bis 42 € im Monat) soll entfallen.
| Pflegegrad | Pflegegeld 2026 | Entlastungsbudget geplant 2027 |
|---|---|---|
| 2 | 347 € | 386 € |
| 3 | 599 € | 638 € |
| 4 | 800 € | 889 € |
| 5 | 990 € | 1.079 € |
Monatliche Beträge laut Referentenentwurf. Kein Anspruch im Pflegegrad 1.
Wer erstmals Pflegegrad 2 oder 3 erhält, soll in den ersten drei Monaten nur die Hälfte des Entlastungsbudgets bekommen (geplant 193 € bzw. 319 €). Danach gilt der volle Betrag. Die neue Pflegebegleitung, mit der das begründet wird, soll erst 2028 starten.
Wie heute soll sich Geld- und Sachleistung kombinieren lassen: Was beim Pflegedienst (Sachleistungsbudget) nicht aufgebraucht wird, soll anteilig als Entlastungsbudget bleiben. Professionelle Ersatzpflege soll kĂĽnftig aus dem Sachleistungsbudget kommen, selbst organisierte Vertretung aus dem Entlastungsbudget.
2026 bleibt das Pflegegeld unverändert. Bewahren Sie Bescheide auf und lassen Sie sich beraten, sobald das Gesetz feststeht. Aktuelle Beträge 2026 finden Sie auf der Seite Pflegegeld.
Quelle: BMG zum Pflegeneuordnungsgesetz.
Stand: September 2026. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die genauen Beträge prüft Ihre Pflegekasse.